Beil Bau - Kundenzeitungen

WWW.BEIL-BAU.DE Impressum Redaktion: Claudia Bergemann Gestaltung und Satz: www.boeker-mundry.de Druck: SchmidtDruck GmbH Ansbach Peter BEIL Bauunternehmen Chemnitzer Straße 21 91564 Neuendettelsau Tel. 09874 / 68060 info@beil-bau.de BEIL Baugesellschaft mbH Nürnberger Straße 38a 91522 Ansbach Tel. 0981 / 18884-700 info@beil-bau.de BEIL Immobiliendienstleistungs GmbH Nürnberger Straße 53 91522 Ansbach Tel. 0981 / 97122-30 info@orange-wohnen.de Vermietung Wohnungen: Neuendettelsau: 1 Zimmer 1. OG, 40 m², Miete 265 Euro inkl. Stellplatz, NK 90 Euro, Bezug ab 01.08.2013. Neuendettelsau: 2 1/2 Zimmer 2. OG, 71 m, Miete 440 Euro inkl. Stellplatz, NK 140 Euro, Bezug ab 01.08.2013. Neuendettelsau: 3 Zimmer DG, 90 m², Miete 510 Euro inkl. Tiefgarage, NK 180 Euro, Bezug nach Vereinbarung. Neuendettelsau: 4 Zimmer 1. OG, 106 m², Miete 520 Euro inkl. Stellplatz im Freien, NK 200 Euro, Bezug ab 01.07.2013. Neuendettelsau: Schöne Doppelhaushälfte mit Einbauküche und Kachelofen 4-Zimmer, 120 m² WF, Garage Miete 850 Euro, Bezug 01.08.2013. Heilsbronn: 5 Zimmer DG, 117 m², Miete 650 Euro inkl. Tiefgarage, NK 230 Euro, Bezug ab 01.05.2013. Windsbach: 4 Zimmer DG, 115 m², Miete 610 Euro inkl. Garage, NK 200 Euro, Bezug nach Vereinbarung. Ansbach: 2 Zimmer 2. OG, 59 m², Miete 350 Euro, NK 120 Euro, Bezug ab 01.07.2013. Ansbach: 1 Zimmer 3. OG, 30 m², Miete 250 Euro, NK 70 Euro, Bezug ab 01.05.2013. Ansbach: möblierte 1 Zimmer Whg., 32 m², Miete 380 Euro, NK 100 Euro, Bezug ab 01.06.2013. Ansbach: 3 Zimmer DG, 84 m², Miete 460 Euro, NK 170 Euro, Bezug ab 01.08.2013. Ansbach: 2 Zimmer 1. OG, 68 m², Erstbezug, Miete 555 Euro inkl. TG-Stellplatz, NK 140 Euro, Bezug ab sofort. Verpachtung: Ansbach: Altdeutsche Bierstube, nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0981/18884-700. Büro / Ladenfläche: Lehrberg: 400 m² Ladenfläche neben Nettomarkt, Bezug nach Vereinbarung. Verkauf im Kundenauftrag: Neuendettelsau: 3 Zimmer EG, 90 m², KP 160.000 Euro, mit TG- Stellplatz, Baujahr 1992, ruhige Lage, z. Zt. vermietet. Neuendettelsau: 3 Zimmer DG, 71 m², KP 140.000 Euro, mit Stellplatz im Freien, Baujahr 1995, ruhige Lage, z. Zt. vermietet. Neuendettelsau: 2 Zimmer 1. OG, 60 m², KP 140.000 Euro, Baujahr 2000, ruhige Lage, z. Zt. vermietet. Ansbach: 3 Zimmer DG, 97 m², KP auf Anfrage, Baujahr 2001, z. Zt. vermietet. NOCH MEHR ANGEBOTE UNTER WWW.BEIL-BAU.DE Aktuelle Immobilien-Angebote NEU: Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen Wer kennt sie nicht, die dramatischen Bilder in den Medien von brennenden Häusern und Wohnungen? Um Albträume wie diese möglichst von vornherein zu verhindern, hat der Bayerische Landtag eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen, beginnend mit diesem Jahr beschlossen. Ziel ist es, den Brandschutz zu erhöhen, um mögliche Brände frühzeitig zu bemerken und dadurch Menschenleben zu retten. Für neue Wohnungen gilt die entsprechende Verpflichtung mit Baubeginn ab dem 1. Januar 2013. Vorhandene Wohnungen, das heißt solche, mit deren Bau vor diesem Datum begonnen wurde, müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden. Ausnahmen gibt es für Sonderbauten: So ist etwa für Wohnungen in Hochhäusern nicht der Baubeginn, sondern das Datum der Baugenehmigung ausschlaggebend. Andere Sonderbauten wie Alten- und Pflegeheime und sonstige Unterkünfte fallen zwar nicht unter die Bestimmungen für Wohnungen, aber hier können weitergehende Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Für die Installation der Rauchwarnmelder ist stets der Bauherr verantwortlich. Bei bestehenden Wohnungen obliegt diese Pflicht dem Eigentümer ebenso wie der Austausch defekter Geräte. Die Hausverwaltung wird hierüber in den Eigentümerversammlungen informieren und anbieten, die entsprechende Montage der Rauchmelder zu veranlassen. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, beispielsweise durch rechtzeitigen Batteriewechsel, liegt bei Mietwohnungen in der Regel im Aufgabenbereich des Mieters. Grundsätzlich müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder versehen werden. Rauchmelder gehören immer an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch zuerst unter derselben sammelt. Ansonsten sind bezüglich Montage, Standortwahl und Wartung die Herstelleranweisungen zu beachten. Im Normalfall ist weder für die Montage, noch für die Wartung eine Fachkraft erforderlich. Heilsbronn, Winterstraße, Haus A Vermietung ab Mai, Bezug Mitte August! Tel. 0160 5952023

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